ESRS E1 AR 7.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

AR 7.

Bei der Angabe der Informationen darüber, wie die Resilienzanalyse gemäß Absatz 19 Buchstabe b durchgeführt wurde, erläutert das Unternehmen Folgendes:

  1. die kritischen Annahmen darüber, wie sich der Übergang zu einer CO2-armen und resilienten Wirtschaft auf die das Unternehmen betreffenden makroökonomischen Trends, den Energieverbrauch und Energiemix sowie die Annahmen über den Einsatz von Technologien auswirken wird,

  2. die angewandten Zeithorizonte und ihre Ausrichtung auf die Klima- und Geschäftsszenarien, die für die Bestimmung wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken (Abschnitte AR 11 und AR 12) und die Festlegung von Emissionsreduktionszielen (die im Rahmen der Angabepflicht E1-4 gemeldet werden) verwendet werden, und

  3. wie die geschätzten erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken (gemäß Angabepflicht E1-9) sowie die Klimaschutzmaßnahmen und Mittel (die im Rahmen der Angabepflicht E1-3 angegeben werden) berücksichtigt wurden.

Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281