ESRS E1 AR 64.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
Leitlinien für die Berechnung
AR 64.
Die Informationen über CO2-Zertifikate, die im Berichtsjahr gelöscht wurden und für eine Löschung in der Zukunft vorgesehen sind, können in folgenden Tabellen dargestellt werden.
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Im Berichtsjahr gelöschte
CO2-Zertifikate | Vergleich | N |
Gesamt (t CO2e)
| ||
Anteil von Entnahmeprojekten (in %) | ||
Anteil von Reduktionsprojekten (in %) | ||
Anerkannter Qualitätsstandard 1 (in %) | ||
Anerkannter Qualitätsstandard 2 (in %) | ||
Anerkannter Qualitätsstandard 3 (in %) | ||
Anteil von Projekten innerhalb der EU (in %) | ||
Anteil von CO2-Zertifikaten, die als
entsprechende Anpassung gelten (in %) |
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In der Zukunft zu löschende
CO2-Zertifikate |
Betrag bis [Zeitraum] |
Gesamt (t CO2e)
|
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281