ESRS E1 AR 64.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Leitlinien für die Berechnung

AR 64.

Die Informationen über CO2-Zertifikate, die im Berichtsjahr gelöscht wurden und für eine Löschung in der Zukunft vorgesehen sind, können in folgenden Tabellen dargestellt werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Im Berichtsjahr gelöschte CO2-Zertifikate
Vergleich
N
Gesamt (t CO2e)
 
 
Anteil von Entnahmeprojekten (in %)
 
 
Anteil von Reduktionsprojekten (in %)
 
 
Anerkannter Qualitätsstandard 1 (in %)
 
 
Anerkannter Qualitätsstandard 2 (in %)
 
 
Anerkannter Qualitätsstandard 3 (in %)
 
 
 
 
 
Anteil von Projekten innerhalb der EU (in %)
 
 
Anteil von CO2-Zertifikaten, die als entsprechende Anpassung gelten (in %)
 
 


Tabelle in neuem Fenster öffnen
In der Zukunft zu löschende CO2-Zertifikate
Betrag bis [Zeitraum]
Gesamt (t CO2e)
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281