ESRS E1 AR 60.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
Leitlinien für die Berechnung
AR 60.
Die quantitativen Informationen zur Entnahme von Treibhausgasen können in einer Tabelle wie der folgenden dargestellt werden.
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Entnahme | Vergleich | N | % N/N-1 |
THG-Entnahmeaktivität 1 (z. B. Wiederherstellung von
Wäldern) | – | ||
THG-Entnahmeaktivität 2 (z. B. direkte Abscheidung aus der
Luft) | – | ||
– | |||
Gesamtentnahme von Treibhausgasen aus eigenen Tätigkeiten (t
CO2e) | |||
THG-Entnahmeaktivität 1 (z. B. Wiederherstellung von
Wäldern) | – | ||
THG-Entnahmeaktivität 2 (z. B. direkte Abscheidung aus der
Luft) | – | ||
– | |||
Gesamtentnahme von Treibhausgasen in der vorund nachgelagerten
Wertschöpfungskette (t CO2e)
| |||
Umkehrungen (t
CO2e) |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281