ESRS E1 AR 60.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Leitlinien für die Berechnung

AR 60.

Die quantitativen Informationen zur Entnahme von Treibhausgasen können in einer Tabelle wie der folgenden dargestellt werden.


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Entnahme
Vergleich
N
% N/N-1
THG-Entnahmeaktivität 1 (z. B. Wiederherstellung von Wäldern)
 
 
THG-Entnahmeaktivität 2 (z. B. direkte Abscheidung aus der Luft)
 
 
 
 
 
Gesamtentnahme von Treibhausgasen aus eigenen Tätigkeiten (t CO2e)
 
 
 
THG-Entnahmeaktivität 1 (z. B. Wiederherstellung von Wäldern)
 
 
THG-Entnahmeaktivität 2 (z. B. direkte Abscheidung aus der Luft)
 
 
 
 
 
Gesamtentnahme von Treibhausgasen in der vorund nachgelagerten Wertschöpfungskette (t CO2e)
 
 
 
Umkehrungen (t CO2e)
 
 
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281