ESRS E1 AR 6.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

AR 6.

Bei der Angabe der Informationen über den Umfang der Resilienzanalyse gemäß Absatz 19 Buchstabe a erläutert das Unternehmen, welcher Teil seiner eigenen Geschäftstätigkeit und seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sowie welche wesentlichen physischen Risiken und Übergangsrisiken gegebenenfalls von der Analyse ausgenommen wurden.

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ZAAAJ-58281