Anlage A: Anwendungsanforderungen
Parameter und Ziele
Angabepflicht E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
AR 57.
Bei der Angabe der gemäß Absatz 56 Buchstabe a und Absatz 58 erforderlichen Informationen über den Abbau und die Speicherung von Treibhausgasen im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette muss das Unternehmen in Bezug auf jede Abbau- und Speicheraktivität
die betreffenden Treibhausgase nennen,
erläutern, ob der Abbau und die Speicherung biogen sind oder durch Landnutzungsänderungen (z. B. Aufforstung, Wiederaufforstung, Wiederherstellung von Wäldern, städtische Baumpflanzung, Agroforstwirtschaft, Kohlenstoffbindung im Boden usw.) erfolgen, ob sie technologisch (z. B. direkte Abscheidung aus der Luft) oder hybrid sind (z. B. Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung), einschließlich technischer Details zum Abbau, zur Art der Speicherung und gegebenenfalls zum Transport abgebauter Treibhausgase,
gegebenenfalls kurz erläutern, ob die Tätigkeit als naturbasierte Lösung einzustufen ist, und
erläutern, wie das Risiko der Nichtdurchlässigkeit angegangen wird, gegebenenfalls einschließlich der Feststellung und Überwachung von Leckagen und Umkehrereignissen.
Leitlinien für die Berechnung
Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281