Anlage A: Anwendungsanforderungen
Parameter und Ziele
Angabepflicht E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
AR 56.
Zusätzlich zu ihren Treibhausgasemissionsinventaren schaffen Unternehmen Transparenz darüber, wie und in welchem Umfang sie entweder natürliche Senken verbessern oder technische Lösungen zum Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre in ihrem eigenen Betrieb und in ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette anwenden. Auch wenn es keine allgemein anerkannten Konzepte und Methoden für die Verbuchung des Abbaus von Treibhausgasen gibt, soll dieser Standard die Transparenz in Bezug auf die Bemühungen des Unternehmens, Treibhausgase aus der Atmosphäre abzubauen, erhöhen (Absatz 56 Buchstabe a und Absatz 58). Der Abbau von Treibhausgasen außerhalb der Wertschöpfungskette, den das Unternehmen durch den Erwerb von CO2-Gutschriften unterstützt, ist gemäß Absatz 56 Buchstabe b und Absatz 59 gesondert anzugeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281