ESRS E1 AR 52.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Leitlinien für die Berechnung

AR 52.

Die nach Scope 1, 2 und 3 aufgeschlüsselten THG-Gesamtemissionen können in der Nachhaltigkeitserklärung grafisch dargestellt werden (z. B. als Balken- oder Kreisdiagramm), sodass daraus die Aufteilung der Treibhausgasemissionen innerhalb der Wertschöpfungskette (vorgelagert, eigene Tätigkeiten, Transport, nachgelagert) hervorgeht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281