ESRS E1 AR 51.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Leitlinien für die Berechnung
AR 51.
Wenn es für die Scope-3-Emissionen des Unternehmens wesentlich ist, muss es die Treibhausgasemissionen aus erworbenen Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdiensten als Teil der übergeordneten Scope-3-Kategorie „vorgelagerte erworbene Waren und Dienstleistungen“ angeben.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281