ESRS E1 AR 30.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

AR 30.

Bei der Angabe der nach Absatz 34 Buchstabe f erforderlichen Informationen erläutert das Unternehmen Folgendes:

  1. unter Bezugnahme auf seine Klimaschutzmaßnahmen die Dekarbonisierungshebel und ihren geschätzten quantitativen Beitrag zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele, aufgeschlüsselt nach Kategorien (Scope 1, 2 und 3),

  2. ob es beabsichtigt, neue Technologien einzuführen, und welche Rolle diese dabei spielen sollen, seine THGEmissionsreduktionsziele zu erreichen, und

  3. ob und wie es unterschiedliche Klimaszenarien berücksichtigt hat, die zumindest ein Klimaszenario im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C umfassen, um relevante umwelt-, gesellschafts-, technologie-, markt- und politikbezogene Entwicklungen zu ermitteln und seine Dekarbonisierungshebel festzulegen.

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ZAAAJ-58281