Anlage A: Anwendungsanforderungen
Klimabezogene Szenarioanalyse
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
AR 21.
Im Einklang mit den Anforderungen gemäß ESRS 2 MDR-A erläutert das Unternehmen, ob und in welchem Umfang seine Fähigkeit zur Durchführung der Maßnahmen von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Mitteln abhängt. Ein kontinuierlicher Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten kann für die Durchführung der Maßnahmen des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sein, wozu auch Anpassungen an Angebots-/Nachfrageänderungen oder damit verbundene Zukäufe sowie erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) gehören.
Fundstelle(n):
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ZAAAJ-58281