Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Energieintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen [1]
Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
70.
Eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen, die sich aus Chancen ergeben, ist nicht erforderlich, wenn eine solche Angabe nicht den qualitativen Merkmalen nützlicher Informationen gemäß Anlage B Qualitative Merkmale von Informationen des ESRS 1 entspricht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281
1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren”) abgeleitet werden.