ESRS E1 64.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Energieintensität auf der Grundlage der Nettoumsatzerlöse [1]

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

64.

Das Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

  1. seine erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken,

  2. seine erwarteten finanziellen Effekte aufgrund von Übergangsrisiken und

  3. das Potenzial, von wesentlichen klimabezogenen Chancen zu profitieren.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281

1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem verpflichtenden Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren“) abgeleitet werden.