ESRS E1 38.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

38.

Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren [1] tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln:

  1. Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen,

  2. Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen,

  3. Brennstoffverbrauch aus Erdgas,

  4. Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen,

  5. Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus fossilen Quellen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281

1Amtl. Anm.: Klimaintensive Sektoren sind die Sektoren die in den Abschnitten A bis H und in Abschnitt L (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind.