Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
38.
Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren [1] tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln:
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen,
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen,
Brennstoffverbrauch aus Erdgas,
Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen,
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus erneuerbaren Quellen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281
1Amtl. Anm.: Klimaintensive Sektoren sind die Sektoren die in den Abschnitten A bis H und in Abschnitt L (gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2022/1288) aufgeführt sind.