ESRS E1 33.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

33.

Im Rahmen der Angaben nach Absatz 30 gibt das Unternehmen an, ob und wie es THG-Emissionsreduktionsziele und/oder andere Ziele für das Management wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen festgelegt hat, z. B. den Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, die Anpassung an den Klimawandel und die Minderung der physischen Risiken oder der Übergangsrisiken.

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ZAAAJ-58281