ESRS E1 32.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
32.
Die Angabe der Ziele nach Absatz 30 umfasst die gemäß ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben erforderlichen Informationen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281