ESRS E1 28.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
28.
Die Beschreibung der Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel erfolgt nach den Grundsätzen, die im ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte festgelegt sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281