ESRS E1 27.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
27.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu vermitteln, die ergriffen und geplant wurden, um die klimabezogenen Ziele und Vorgaben der Konzepte zu erreichen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281