ESRS E1 20.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

20.

Das Unternehmen hat das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu beschreiben. Diese Beschreibung umfasst seine Verfahren in Bezug auf

  1. die Auswirkungen auf den Klimawandel, insbesondere die Treibhausgasemissionen des Unternehmens (gemäß der Angabepflicht ESRS E1-6),

  2. klimabedingte physische Risiken im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere:

    1. die Ermittlung klimabedingter Gefahren, wobei mindestens die Klimaszenarien mit hohen Emissionen zu berücksichtigen sind, und

    2. eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung physischer Bruttorisiken anfällig für diese klimabedingten Gefahren sein können,

  3. klimabedingte Übergangsrisiken und Chancen im eigenen Betrieb und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere:

    1. die Ermittlung klimabedingter Übergangsereignisse, wobei mindestens ein Klimaszenario anzuwenden ist, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C ohne oder mit begrenzter Überschreitung berücksichtigt, und

    2. eine Bewertung, inwieweit die Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf die Entstehung von Brutto-Übergangsrisiken oder Chancen diesen klimabedingten Übergangsereignissen ausgesetzt sein können.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281