ESRS 2
Anlage C: Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten
Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS 2 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards. In der nachstehenden Tabelle sind die Anforderungen gemäß den themenbezogenen ESRS aufgeführt, die bei der Berichterstattung über die Angabepflichten im ESRS 2 zu berücksichtigen sind.
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Angabepflicht nach ESRS 2 | Entsprechender ESRS-Absatz |
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane | ESRS G1
Unternehmensführung (Absatz 5) |
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in
Anreizsysteme | ESRS E1 Klimawandel
(Absatz 13) |
SBM-2 Interessen und Standpunkte der
Interessenträger | |
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | ESRS E1 Klimawandel
(Absätze 18 und 19) ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absatz 16) ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens (Absätze 13 bis 16) ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Absätze 10 bis 13) ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Absätze 8 bis 11) ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absätze 9 bis 12) |
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280