ESRS 2 77.

5. Parameter und Ziele

Mindestangabepflicht – Parameter MDR-M – Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

77.

Für jeden Parameter verfährt das Unternehmen wie folgt:

  1. Es gibt die Methoden und signifikanten Annahmen hinter dem Parameter an, einschließlich der Grenzen der verwendeten Methoden,

  2. es gibt an, ob die Messung des Parameters von einer anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert wurde, und wenn ja, von welcher Stelle,

  3. es kennzeichnet und definiert den Parameter unter Verwendung aussagekräftiger, klarer und präziser Namen und Beschreibungen,

  4. wird eine Währung als Maßeinheit angegeben, ist die in seinem Abschluss dargestellte Währung zu verwenden.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280