ESRS 2

Europäischer Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) 2: Allgemeine Angaben (ESRS 2)

v. 31.7.2023 (ABl EU Nr. L, 2023/2772, 22.12.2023, ber. ABl EU Nr. L, 2024/90241, 19.4.2024, ber. ABl EU Nr. L, 2024/90457, 9.8.2024)

ALLGEMEINE ANGABEN

INHALTSVERZEICHNIS


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Ziel
1.
Grundlagen für die Erstellung
 
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen
 
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
2.
Governance
 
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
 
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
 
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
 
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
 
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
3.
Strategie
 
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
 
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
4.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
4.1
Angaben zum Verfahren für die Wesentlichkeitsanalyse
 
 
Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
 
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
 
4.2
Mindestangabepflicht zu Strategien und Maßnahmen
 
 
Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-P – Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
 
 
Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
5.
Kennzahlen und Ziele
 
Mindestangabepflicht – Kennzahlen MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
 
Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben


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Anlage A:
Anwendungsanforderungen
1.
Grundlagen für die Erstellung
 
Angabepflicht BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
2.
Governance
 
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
 
Angabepflicht GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
 
Angabepflicht GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
 
Angabepflicht GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
 
Angabepflicht GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
3.
Strategie
 
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
 
Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
Angabepflicht SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
4.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
Angabepflicht IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
 
Mindestangabepflicht – Konzepte MDR-P – Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten
 
Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
5.
Kennzahlen und Ziele
 
Mindestangabepflicht – Ziele MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben
Anlage B:
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
Anlage C:
Angabepflichten/Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten

Fundstelle(n):
PAAAJ-58280