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Bewertung von Aktien des Anlagevermögens in der Handels- und Steuerbilanz
Fallbeispiel
Die GmbH hat Ende Dezember 2023 3.000 Aktien der börsennotierten A-AG zum Preis von 300.000 € zzgl. 1 % Nebenkosten mit der Absicht erworben, sich an der A-AG langfristig zu beteiligen. Am Bilanzstichtag beträgt der Aktienkurs ebenfalls 100 € zzgl. 1 % Nebenkosten und sinkt aufgrund schlechter veröffentlichter Quartalszahlen der A-AG in der ersten Januarhälfte 2024 auf 89 € je Aktie. Bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung () setzt eine Kurserholung ein und der Aktienkurs steigt wieder auf 94 € je Aktie an.
Einführung
Die von der GmbH erworbenen Aktien stellen Vermögensgegenstände dar, die zum Bilanzstichtag bewertet werden müssen.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände gilt handelsrechtlich u. a., dass vorsichtig zu bewerten ist. In diesem Zusammenhang sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Nur Kursverluste, die bis zum eingetreten sind, müssen einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Treten die ...