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Erbbaurecht | Verstoß gegen im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks (BGH)
Verstößt der Erbbauberechtigte gegen seine im Erbbaurechtsvertrag vereinbarte Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks, so beginnt die Verjährung des für diesen Fall vereinbarten Heimfallanspruchs des Eigentümers nicht zu laufen, solange die Pflichtverletzung andauert.
Quelle: , NWB MAAAJ-57526