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Anfechtung | Duldungsbescheid gegenüber einer Erbin; Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Anfechtungsgesetz (FG)
Wenn die Erblasserin ihrem Bruder im Rahmen eines Patiententestamentes eine umfängliche notariell beurkundete Vollmacht erteilt hat und dieser daraufhin ohne ihr Wissen auf ihren Namen ein Bankkonto mit eigener Verfügungsbefugnis für sich eröffnet hat und auf dieses Konto Betriebseinnahmen aus dessen Tischlereibetrieb geflossen sind, wovon die Erblasserin keine Kenntnis gehabt hat, kann deren Erbin nicht mit Erfolg auf Duldung der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden. Nach dem Anfechtungsgesetz ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat. Das Finanzamt trägt die Feststellungslast für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners. Ein Beweisanze...