NWB-EV Nr. 2 vom Seite 33

Anwendung des 90%-Einstiegstests bei Handelsunternehmen

Ricarda Diekamp | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Betriebsvermögen erfährt bislang keine umfassende Erbschaft- und Schenkungsteuerbegünstigung, wenn das schädliche Verwaltungsvermögen vor Verrechnung mit betrieblich veranlassten Schulden 90 % des Wertes des Betriebsvermögens übersteigt. Mit hat der BFH nun eine weitreichende Entscheidung zum Einstiegstest i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffen. Entgegen dem Gesetzeswortlaut sieht der BFH für den 90%-Einstiegstest den Abzug von betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln als zulässig an. Demnach kann die Steuerbefreiung von Unternehmensvermögen ggf. auch dann in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei dem Unternehmen um ein Handelsunternehmen handelt, dessen Hauptzweck in einer land- und forstwirtschaftlichen (§ 13 Abs. 1 EStG), gewerblichen (§ 15 Abs. 1 EStG) oder freiberuflichen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG) Tätigkeit liegt und welches nach dem Gesetzeswortlaut den Einstiegstest nicht besteht. Michael Casper und Antonia Smentoch besprechen ab das .

Zum ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich Luca Cornelius, Theresa Mark und Hasan Karadeniz ab mit der erbschaftsteuerlichen Betrachtung von Personengesellschaften im Lichte des MoPeG. Die Autoren beleuchten hierbei, welche Bedeutung das MoPeG für die steuerliche Planung und Gestaltung von Personengesellschaften im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht hat.

Matthias Borgmeier betrachtet ab das Thema Vorschenkungen und deren Berücksichtigung nach § 14 ErbStG. So hat das zuletzt die Bedeutung von Vorschenkungen für nachfolgende Übertragungen aufgezeigt. Der Autor stellt die Fallstricke des § 14 ErbStG dar, um die nächste Übertragung rechtssicher planen zu können.

Private Veräußerungsgeschäfte sind Gegenstand zweier in diesem Januar veröffentlichten Entscheidungen des BFH und des FG Münster. Beide Entscheidungen kommen jeweils zu dem Ergebnis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 23 EStG im konkreten Fall nicht erfüllt sind. Dr. Astrid Eiling und Alexander Keßeler beschäftigen sich ab mit der Frage des Handlungsbedarfs des Gesetzgebers bei § 23 EStG.

Beste Grüße

Ricarda Diekamp

Fundstelle(n):
NWB-EV 2/2024 Seite 33
NWB MAAAJ-57980