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Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Veräußerungstatbeständen gem. § 17 EStG
(1) Der Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft gem. § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG unterliegt dem Teileinkünfteverfahren und Teilabzugsverbot (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 1, § 3c Abs. 2 Satz 1 und 7 EStG). (2) Verluste aus dem Ausfall einer in der Krise der Kapitalgesellschaft stehen gelassenen Finanzierungshilfe des Gesellschafters (Darlehen oder Bürgschaft) sind nur in Höhe des zum Zeitpunkt des Stehenlassens zu bestimmenden gemeinen Werts den Einkünften aus § 17 Abs. 1 und 4 EStG und im Übrigen den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zuzuordnen (Anschluss an Senatsurteil vom - IX R 2/22, NWB XAAAJ-46784, Kurzinfo StuB 2023 S. 715, NWB JAAAJ-47311; Bezug: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c Satz 2, § 3c Abs. 2 Satz 1 und 7, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 4 und Abs. 8 Satz 1 EStG).
Die steuerliche Behandlung eines Forde...BStBl 2019 II S. 208