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BFH 16.11.2023 IV R 28/20, StuB 3/2024 S. 116

Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung

(1) Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein „Wegfallgewinn“, der aus der Minderung der Verbindlichkeit resultiert. (2) Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung stehen dem nicht entgegen. Der Ertrag kann auch nicht durch die Bildung eines steuerlichen Ausgleichspostens neutralisiert werden (Bezug: § 118 Abs. 2 FGO; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 60 Abs. 2 EStDV).

Praxishinweise

(1) Durch den Forderungsverzicht der Gesellschafter im Urteilsfall war die in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft ausgewiesene Verbindlichkeit in entsprechender Höhe auszubuchen. Aus der Minderung dieses Passivpostens entsteht ein ...

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