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Kurzfassung zum Beitrag von Weeg, StuB 3/2024 S. 100

Weder unmittelbare noch analoge Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG a. F. auf Konfusionsgewinne

Florian Weeg

In seinem Urteil vom zur Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 8 KStG a. F. auf sog. Konfusionsgewinne hat das Schleswig-Holsteinische FG entschieden, dass eine Steuerbefreiung weder unmittelbar noch analog infolge einer Anwachsung infrage kommt (, NWB IAAAJ-35442). Der Beitrag stellt zunächst die Frage nach einer Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG a. F. auf Konfusionsgewinne anhand der Urteilsgrundsätze dar. Im Anschluss wird die Entscheidung anhand der bereits ergangenen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung einerseits und der steuerlichen Literatur auf der anderen Seite vergleichend eingeordnet. Schließlich gibt der Beitrag einen Ausblick auf den weiteren Verfahrensgang sowie Gestaltungsoptionen zur Vermeidung negativer steuerlicher Folgen.

Sachverhalt

In dem Streitfall war die Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i. d. F. aus dem Streitjahr 2012 infolge eines Anwachsungsvorgangs streitig. Die Klägerin war eine deutsche GmbH, welche als alleinige Anteilseignerin an einer haftungsbeschränkten Gesellschaft französischen Rechts (SARL) mit Sitz in Frank...

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