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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 82/20

Gesetze: § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG

Weder unmittelbare noch analoge Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG auf sog. Konfusionsgewinne

Leitsatz

Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG ist auf sog. Konfusionsgewinne weder unmittelbar noch analog anwendbar.

Fundstelle(n):
DB 2023 S. 993 Nr. 17
DB 2023 S. 994 Nr. 17
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 43
DStRE 2023 S. 1473 Nr. 24
IAAAJ-35442

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 24.01.2023 - 1 K 82/20

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