Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Linie des BGH zur Ausschließung eines Gesellschafters aus der Zweipersonen-GmbH durch Klage
Die Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft durch eine Klage ist das „letzte Mittel“ für die verbleibenden Gesellschafter, sich im Konfliktfall von dem Gesellschafter zu trennen. Mit dessen Ausscheiden ist die Frage nach einer Abfindung untrennbar verbunden. Der Bundesgerichtshof (, NWB FAAAJ-47911) hat mit einem aktuellen Urteil seine bisherige Linie zu der Frage, ob die Ausschließung eines Gesellschafters unmittelbar mit Rechtskraft des Urteils oder erst mit der Leistung der Abfindung wirksam wird, aufgegeben.
.
Klagebefugnis in der Zweipersonen-GmbH
Fehlen Regelungen im Gesellschaftsvertrag zur zwangsweisen Entfernung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft, ist die Ausschließung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Gesellschafters möglich.
[i]Prozessual muss „eigentlich“ die GmbH die Ausschließung geltend machenSofern der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen enthält, muss die Ausschließung prozessual „eigentlich“ durch eine Klage der GmbH gegen den betroffenen Gesellschafter geltend gemacht werden. Hat die GmbH hingegen nur zwei Gesellschafter, kann der einzelne Gesellschafter unter den Voraussetzungen der actio pr...