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NWB Nr. 5 vom Seite 343

Neue Linie des BGH zur Ausschließung eines Gesellschafters aus der Zweipersonen-GmbH durch Klage

BGH (II ZR 116/21) zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Ausschlusses in der Zweipersonen-GmbH

Dr. Christian Bosse

Die Ausschließung eines Gesellschafters durch eine Klage ist das „letzte Mittel“ für die verbleibenden Gesellschafter, sich im Konfliktfall von dem Gesellschafter zu trennen. Erforderlich ist hierzu wie bei der Auflösungsklage ein wichtiger Grund. Mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters ist die Frage nach einer Abfindung untrennbar verbunden und wie bei der Einziehung eines Geschäftsanteils wird auch bei der Ausschließung eines Gesellschafters in der juristischen Literatur lebhaft diskutiert, ob diese unmittelbar mit Rechtskraft des Urteils oder erst mit der Leistung der Abfindung wirksam wird. Der Bundesgerichtshof (, NWB FAAAJ-47911) hat mit einem aktuellen Urteil seine bisherige Linie zu der Streitfrage aufgegeben und damit die Rechte der verbleibenden Gesellschafter gestärkt. Gleichzeitig hat er die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter in der Zweipersonen-GmbH direkt eine Ausschließungsklage gegen den anderen Gesellschafter erheben kann, und sich ferner zu den Rahmenbedingungen bei der bilanziellen Betrachtung der Leistungsfähigkeit der GmbH zur Leistung der Abfindung geäußert.

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