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Betriebliche Erbschaftsteuer: BFH korrigiert Anwendung des 90 %-Einstiegstests
Willkürlichkeit des Regelwerks jetzt verfassungskonform neu ausgerichtet
[i]Schmidt/Leyh, Neuregelung des Begünstigungssystems für Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform 2016, Grundlagen, NWB SAAAG-36155 Die betriebliche Erbschaftsteuer ist seit Jahrzehnten umstritten. Wiederholt musste das BVerfG lenkend eingreifen, hat der Gesetzgeber neue Anläufe unternommen, ein verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden, und auch der BFH gibt immer wieder Hilfestellung in der Anwendung der Vorschriften – kürzlich noch zum Verwaltungsvermögensbegriff bei fremdbetrieblich genutzten Grundstücken (, NWB WAAAJ-50499), jetzt zum 90 %-Einstiegstest, der – so die Kritiker − scheinbar willkürlich dem einen Betrieb die Begünstigung gewährt und dem anderen nicht, je nachdem, wie umfangreich sich insbesondere der Forderungsbestand am Bewertungsstichtag erweist. Der BFH hat sich zu diesem Rechtsproblem durch Urteil v. - II R 49/21 ( NWB EAAAJ-54954) anwenderfreundlich geäußert.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) finden Sie unter NWB RAAAE-84761 das Berechnungsprogramm „Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 ErbStG – Berechnung des begünstigten Vermögens“ von Höne.
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I. Hintergrund
[i]VerwaltungsvermögenDer 90 %-Einstiegstest bei der betrieblichen Erbschaftsteuer – geregelt in § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG − ist bei der Erbschaftsteuerreform 2016 erst am End...