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Alle Jahre wieder: Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Banküberweisungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 314Alljährlich stellt sich insbesondere zum Jahreswechsel die Frage, wann ein Betrag für die Umsatzsteuer als vereinnahmt und für die Einkommensteuer als zugeflossen gilt, falls das Datum der Wertstellung von dem der Buchung auf dem Kontoauszug abweicht.
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Zeitpunkt der Vereinnahmung einer Überweisung bei Buchung der Gutschrift
[i]Hoffmann, NWB 45/2023 S. 3051, NWB DAAAJ-51716 Der BFH urteilte, dass bei Überweisungen eine Vereinnahmung des umsatzsteuerlichen Entgelts auch dann im Zeitpunkt der Buchung der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vorliegt, wenn die Wertstellung bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird, da der Kontoinhaber erst dann über den Betrag verfügen kann (, NWB OAAAJ-51306).
Weitere mögliche Auswirkungen
[i]Auch mittelbare KonsequenzenDer Zeitpunkt der Vereinnahmung hat nicht nur für die Steuerentstehung von Anzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlägen i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG und vor allem natürlich bei der Ist-Versteuerung i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG Bedeutung. Vielmehr können sich auch mittelbare Konsequenzen z. B. für die Häufigkeit, in der Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind, oder welcher Umrechnungskurs bei Werten in fremder Währung ...