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Das Sozialversicherungsrecht 2023 im Überblick
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 349Das Jahr 2023 begann mit guten Nachrichten durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz: Für vorgezogene Altersrenten wurden alle Hinzuverdienstgrenzen gestrichen, sodass nicht mehr nur Regelaltersrentner unbegrenzt dazuverdienen dürfen. Demgegenüber existieren für Erwerbsminderungsrenten zwar nach wie vor Hinzuverdienstgrenzen, sie wurden aber angehoben.
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Statusbeurteilung von Dozenten – geänderte Auffassung der SV-Träger
[i]Hergebrachte Abgrenzungsprinzipien gelten nicht mehrÄrgerlich ist hingegen die geänderte Rechtsauffassung der Sozialversicherungsträger zur Statusbeurteilung von Lehrern und Dozenten. Danach sollen die hergebrachten Abgrenzungsprinzipien, die zu einer relativen Seltenheit von Scheinselbständigkeitsfällen geführt hatten, nicht mehr gelten (Besprechungsergebnis v. ). Vielmehr werden die strengeren Grundsätze aus der Musikschullehrer-II-Entscheidung des Bundessozialgerichts (, NWB ZAAAJ-23473) nun übertragen auf Lehrer, Dozenten und Lehrbeauftragte an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bildungseinrichtungen. Auch wenn unklar ist, ob die Wel...