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Online-Nachricht - Donnerstag, 11.01.2024

Stromsteuer | Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom (BFH)

Die Versagung der Steuerbefreiung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gem. § 12a StromStV offensteht (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten sich über die Höhe der Stromsteuer - u.a. für die zur Stromerzeugung entnommene Strommenge.

Der BFH äußerte sich hierzu u.a. wie folgt:

  • Für die im Revisionsverfahren noch im Streit stehenden x-MWh Strom ist die Stromsteuer gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StromStG entstanden, weil die Klägerin als Versorgerin nach § 2 Nr. 1 StromStG dem Versorgungsnetz (zum Begriff des Versorgungsnetzes vgl. ...

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