Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stromsteuer | Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom (BFH)
Die Versagung der Steuerbefreiung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gem. § 12a StromStV offensteht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten sich über die Höhe der Stromsteuer - u.a. für die zur Stromerzeugung entnommene Strommenge.
Der BFH äußerte sich hierzu u.a. wie folgt:
Für die im Revisionsverfahren noch im Streit stehenden x-MWh Strom ist die Stromsteuer gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StromStG entstanden, weil die Klägerin als Versorgerin nach § 2 Nr. 1 StromStG dem Versorgungsnetz (zum Begriff des Versorgungsnetzes vgl. ...