Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte Umsatzsteuer ist nicht allein deshalb aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, weil der tatsächlich leistende Unternehmer die Steuer für seinen Umsatz gezahlt hat
Leitsatz
Die nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG 1980 gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte Umsatzsteuer ist nicht allein deshalb gemäß § 227 AO 1977 zu erlassen, weil der Unternehmer, der die im Abrechnungspapier ausgewiesene Leistung anstelle des Ausstellers erbracht hat, die Umsatzsteuer anmeldet und abführt (Ergänzung zum Senatsurteil vom V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 131 GAAAA-94718
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