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BFH | Besteuerung eines Grenzgängers nach dem Kassenstaatsprinzip hat Vorrang vor Grenzgängerregelungen
Kläger war ein deutscher Staatsangehöriger, der gemeinsam mit seiner französischen Ehefrau in den Streitjahren (2001–2003) in Frankreich wohnhaft war. Während dieser Zeit war er als Lehrer (verbeamtet) an einer öffentlichen Schule in Deutschland tätig. Der Kläger pendelte täglich zwischen seinem Wohn- und Arbeitsort. Neben seinen deutschen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielte er auch in Frankreich geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Seine Frau ging in Frankreich einer Tätigkeit als Lehrerin nach. Der Kläger beantragte nach § 1 Abs. 3 EStG in Deutschland als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Zudem beantragte er die Zusammenveranlagung gem. § 1a Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG. Das Finanz...