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BFH | Berücksichtigung der Wertminderung gem. § 6 Abs. 6 AStG durch Verlustfestsetzung im Zuzugsstaat
Die Klägerin ist Erbin ihres mittlerweile verstorbenen Ehemanns M. Dieser hielt 50 % der Anteile an einer deutschen GmbH. Die Klägerin und M verzogen im Streitjahr nach Österreich. Das zuständige Finanzamt nahm entsprechend eine Wegzugsbesteuerung bezogen auf den Zeitpunkt des Wegzugs vor. Die Steuer wurde zinslos und ohne Sicherheitsleistung gestundet. Nach dem Wegzug veräußerte M die Anteile. Der gemeine Wert der Anteile lag im Zeitpunkt des Verkaufs – aus betrieblich veranlassten Gründen – weit unter dem Wert, den das Finanzamt beim Wegzug festgestellt hatte. Im Anschluss an den Verkauf widerrief das Finanzamt die Stundung. Die Klägerin und M begehrten unter Verweis auf § 6 Abs. 6 AStG eine Abänderung des ursprünglichen Steuerbescheids, da der dort erfasste Vermögenszuwachs nich...