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Umschaltklauseln in der finanzgerichtlichen Prüfung
FG Düsseldorf, Urteile v. 18.4.2023 - 6 K 3278/19 K sowie 6 K 501/20 K
[i] FG Düsseldorf, Urteil v. 18.4.2023 - 6 K 3278/19 K, NWB CAAAJ-41266 sowie FG Düsseldorf, Urteil v. 18.4.2023 - 6 K 501/20 K, NWB MAAAJ-41267 Zwei Entscheidungen des FG Düsseldorf ziehen in besonderer Weise das Interesse der grenzüberschreitenden Steuerberatung aufgrund der enormen Tragweite für die Vorteilhaftigkeit von Auslandsinvestitionen auf sich. Sie betreffen die Einschränkung der abkommensrechtlichen Freistellung, die einerseits bereits auf DBA-Ebene (sog. abkommensrechtliche Umschalt- oder Switch-over-Klausel), andererseits aber auch innerstaatlich (sog. nationale Umschaltklausel, § 20 Abs. 2 AStG) angelegt sein kann.
Die DBA-Freistellung ist nur bei Verankerung bestimmter Sicherungsmechanismen zu gewähren.
Die Umschaltklausel im DBA USA 2008 ist wohl aufgrund des qualitativ-konditionalen Charakters leerlaufend.
Eine nationale Umschaltklausel (§ 20 Abs. 2 AStG) ist nach Auffassung des FG Düsseldorf gesellschafts- und nicht gesellschafterbezogen auszulegen.