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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 501/20 K

Gesetze: DBA USA 2008 Art. 7 Abs. 1; DBA USA 2008 Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a; DBA USA 2008 Art. 23 Abs. 3 Buchst. b; DBA USA 2008 Art. 23 Abs. 4 Buchst. b; Var. 3. AStG i.d.F. des JStG 2008 § 20 Abs. 2

DBA-Freistellung von gewerblichen Einkünften aus US-Personengesellschaft: Wechsel zur Anrechnungsmethode bei Nichtbesteuerung eines Teils der Einkünfte aus der Betriebsstätte – Erfordernis der Mehrheitsbeteiligung für Anwendung der Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG

Leitsatz

  1. Der abkommensrechtliche Übergang von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode aufgrund der Nichtbesteuerung der Einkünfte gemäß Art. 23 Abs. 4 Buchst. b, Var. 3 DBA-USA 2008 setzt im Fall der gewerblichen Beteiligung an einer US-Personengesellschaft (Limited Partnership) voraus, dass der gesamte Gewinnanteil des inländischen Steuerpflichtigen und nicht lediglich ein Teil dieser Einkünfte nach dem nationalen Steuerrecht des Quellenstaats nicht steuerpflichtig ist (Anschluss an , DStRE 2021, 961).

  2. Ist der inländische Steuerpflichtige nicht zu mehr als 50% an der - ihm eine Betriebsstätte im Ausland vermittelnden - US-Personengesellschaft beteiligt, kann der Wechsel zur Anrechnungsmethode auch nicht auf die Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG a.F. gestützt werden (entgegen BStBl I 2014, 1258).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 497 Nr. 8
IStR 2023 S. 876 Nr. 23
MAAAJ-41267

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 18.04.2023 - 6 K 501/20 K

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