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Ausweis einer nicht erbrachten Hafteinlage bei einer GmbH & Co. KG
I. Sachverhalt
Abschlussprüfer A prüft den Jahresabschluss der B GmbH & Co. KG und stellt bei der Einsichtnahme in den Handelsregisterauszug fest, dass die beiden neu im Wege der Gesamtrechtsnachfolge eingetretenen Kommanditisten ihre Einlagen um jeweils 1.500 € auf je 100.000 € erhöht haben. Eine Zahlung ist nicht erfolgt. Im Jahresabschluss wird als „Kapitalanteile der Kommanditisten“ unverändert der Betrag von 197.000 € bilanziert.
II. Fragestellungen
Ist die unveränderte Bilanzierung korrekt? Muss der Abschlussprüfer – sollte die Bilanzierung nicht korrekt sein – das Prüfungsurteil modifizieren?
III. Lösungshinweise
1. Wesentlichkeitsüberlegungen
Bei einer prüfungspflichtigen Gesellschaft wird ein materieller Fehler von 3.000 € regelmäßig unterhalb der (Toleranz-)Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes liegen. Gleichwohl kann der Abschlussprüfer Wesentlichkeitsgrenzen für bestimmte Arten von Kontensalden festlegen (ISA (DE) 320, Tz 10). Hierunter fällt auch klassischerweise das Eigenkapital (mit Ausnahme des Jahresergebnisses).
2. Pflichteinlage versus Hafteinlage
Bei der im Handelsregister eingetragenen Einlage eines Kommanditisten handelt e...