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BFH Urteil v. - IV R 41/91 BStBl 1993 II S. 430

Gesetze: EStG § 14EStG § 28BGB §§ 1483 ff.

1. Keine Entnahme von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken lediglich dadurch, daß ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist - 2. Keine Anwendung des § 28 EStG auf den bei Auflösung einer fortgesetzten Gütergemeinschaft

Leitsatz

1. Ohne ausdrückliche Entnahmehandlung oder einen entsprechenden Rechtsvorgang verlieren landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ihre Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen auch dann nicht, wenn eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist, weil der Betrieb ständig verkleinert wurde.

2. Die Ausnahmevorschrift des § 28 EStG findet keine Anwendung auf den bei Auflösung einer fortgesetzten Gütergemeinschaft entstehenden Gewinn. Die dabei anfallenden Einkünfte sind dem überlebenden Ehegatten und den Abkömmlingen nach Maßgabe ihrer Beteiligung am Gesamtgut zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 430
BFH/NV 1993 S. 38 Nr. 7
QAAAA-94476

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BFH, Urteil v. 12.11.1992 - IV R 41/91

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