Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Termine für Schwarzarbeit auf Anfrage“
© Spencer – stock.adobe.comEs soll ja
durchaus Hauseigentümer geben, die den Landschaftsgärtner, der am Wochenende
die Grundstücksauffahrt neu pflastert, oder den Klempner, der nach Feierabend
das Waschbecken im Badezimmer austauscht, bar und ohne Rechnung bezahlen.
Unschön ist es allerdings, wenn nach der Arbeit das Pflaster nicht die
notwendige Festigkeit aufweist oder die Fliesen hinter dem zu fest montierten
Waschbecken springen und der bezahlte Handwerker jegliche Verantwortung für den
Mangel von sich weist. Denn bei Pfusch wird das „Steuersparmodell“
schnell zum Bumerang für den Hauseigentümer: Nach der Rechtsprechung des BGH
ist Mängelbeseitigung bei Schwarzarbeit nicht inklusive (vgl. dazu ausführlich
Hamminger, NWB 25/2023 S. 1780). Da hilft es dem betroffenen
Hauseigentümer wenig, dass Schwarzarbeit zumindest in Deutschland tendenziell
rückläufig ist und im Jahr 2019 mit einem Anteil von 9,3 % am offiziellen
BIP im Vergleich zu den Vorjahren einen Tiefpunkt erreicht hatte (Quelle:
www.de.statistica.com). Dass man ein für den Staat, aber auch für abgabentreue
Handwerker ernst zu nehmendes Problem auch augenzwinkernd auYereiten kann,
zeigt da...