Die größten Fehler im Verfahrensrecht
1. Aufl. 2024
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B. Probleme bei der Bekanntgabe
Haben Sie schon einmal etwas von der dreistufigen Bekanntgabe gehört? Klingt interessant und ist es auch. Vor allem ist die Bekanntgabe in der Praxis aber sehr fehlerbehaftet. Um zu verdeutlichen, wie wichtig das Thema Bekanntgabe ist, vorab folgende Übersicht:
Die Folge einer wirksamen Bekanntgabe ist, dass der Verwaltungsakt Bindungswirkung und Bestandskraft entfaltet. Dies bedeutet, dass der Verwaltungsakt nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden oder sich erledigen kann (z. B. zulässiger und begründeter Einspruch, Korrekturvorschriften, siehe § 124 Abs. 2 AO).
Weiterhin wird u. a. die Einspruchsfrist in Gang gesetzt. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Ist die Bekanntgabe unwirksam, beginnt auch keine Einspruchsfrist zu laufen!
Nun wissen wir aber immer noch nicht, was genau die dreistufige Bekanntgabe bedeutet. Hier die Auflösung:
Stufe 1: Inhalts-Adressat
Stufe 2: Bekanntgabe-Adressat
Stufe 3: Übermittlungs-EmpfängerS. 42
Steuerschuldner nach § 43 AO bei Steuerbescheiden kann auch ein Baby sein.
Der Inhaltsadressat muss eindeutig bezeichnet sein, sonst ist der gesamte Verwaltungsakt nichtig und unw...