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IWB Nr. 23 vom

Der deutsch-französische Erbfall

Dr. Tanja Schienke-Ohletz und Franziska Nagel

Grenzüberschreitende Erbfälle sind aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen grds. mit erhöhtem Aufwand verbunden. Eine vorausschauende Planung kann hilfreich sein, um die Abwicklung nach Eintritt des Erbfalls zu erleichtern. Der Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten, die bei der Abwicklung eines deutsch-französischen Erbfalls zu beachten sind. Dabei wird zunächst die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts und anschließend die steuerlichen Implikationen unter Berücksichtigung des DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Frankreich betrachtet. Zur besseren Verständlichkeit werden einzelne steuerlichen Besonderheiten anhand von Beispielsfällen illustriert.

I. Bestimmung des anwendbaren Erbrechts

Das anwendbare Erbrecht bestimmt sich sowohl für Frankreich als auch für Deutschland seit dem einheitlich nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Soweit der Erblasser keine Rechtswahl getroffen hat, ist maßgeblicher Anknüpfungspunkt der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes (Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO). Regelmäßig wird der gewöhnliche Aufenthalt mit dem Wohnsitz des Erblassers ...

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