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IWB Nr. 23 vom

Behandlung von Joint Ventures nach dem Mindeststeuergesetz

Lars Behrendt und Dr. Gabriele Rautenstrauch

Die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) nimmt immer mehr Form an. In Deutschland soll das Gesetz zur Mindestbesteuerung bereits für Wirtschaftsjahre ab 2024 Anwendung finden. Unternehmensgruppen, welche unter die Anwendung des Mindeststeuergesetzes fallen, müssen eine Vielzahl von zusätzlichen Compliance-Maßnahmen einführen, um im Ergebnis einen Mindeststeuerbericht und die zugehörige Steueranmeldung abgeben zu können. Hierfür ist es u. a. notwendig, Joint Ventures innerhalb der Unternehmensgruppe zu identifizieren und deren komplexe steuerliche Behandlung entsprechend den Regelungen sicher zu stellen. Dies ist der Teil 2 des Beitrags mit Beispielen zu den Grundsätzen im Teil 1 mit der Darstellung in der IWB 22/2023 S. 926 ff., NWB FAAAJ-52641. Hier werden auch Fragen der Steuerpflicht und -schuld bei ausländischen Joint Ventures beispielhaft erläutert.

I. Tatbestandsmerkmale eines Joint Ventures

Ein Joint Venture nach Pillar Two wird als eine Einheit definiert, an der die oberste Muttergesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) eine Eigenkapitalbeteiligung von mindestens 50 % hält und die nach der Equity-Methode in den K...

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