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NWB BB 12/2023 S. 355

Hinweisgeberschutzgesetz: Auch kleine Betriebe betroffen

Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz. Es soll Menschen schützen, die auf Gefahren und Missstände in Betrieben hinweisen. Um die Hinweisgeber zu schützen, etwa vor Repressalien oder Entlassungen, müssen Firmen geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Einrichtung von Meldestellen. Diese müssen bis Mitte Dezember 2023 den Betrieb aufnehmen, wobei sich mehrere kleine Betriebe eine Meldestelle teilen können. Verstöße werden mit bis zu 50.000 € geahndet. Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Weitere Details dazu lesen Sie online unter https://go.nwb.de/sjq82.

Literatur-Tipp

Schneider, Neues Hinweisgeberschutzgesetz: Besserer Rechtsschutz für „Whistleblower“ – Welche Vorgaben Ihre Mandanten jetzt erfüllen müssen und wi...

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