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Gesellschaftsregister: Eintragung für GbR sinnvoll
2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Damit kommen auch auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Änderungen zu. Sie dürfen sich in ein Gesellschaftsregister eintragen und tragen dann die Rechtsformbezeichnung „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR). Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht. Allerdings werden viele GbRs ohne Eintragung handlungsunfähig. Denn sie dürfen ohne Eintragung ab 2024 beispielsweise keine Grundstücke, Geschäftsanteile oder Namensaktien mehr erwerben oder kaufen. Alle GbRs sollten daher zeitnah prüfen, ob sie eine Eintragung vornehmen wollen und was dafür zu tun ist. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/v5sgx und https://go.nwb.de/tjig4.