Online-Nachricht - Freitag, 17.11.2023

Gesetzgebung | Bundestag verabschiedet Wachstumschancengesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am das sog. Wachstumschancengesetz (BT-Drucks. 20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) in 2./3. Lesung verabschiedet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Für das zuvor im Finanzausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (BT-Drucks. 20/9341, 20/9396) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Linke votierten gegen die Initiative. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt (BT-Drucks. 20/9368). Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU (BT-Drucks. 20/9349) fand keine Mehrheit im Parlament. Die Unionsabgeordneten forderten darin eine „umfassende Unternehmenssteuerreform“ sowie die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Als zentrales Projekt wird die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft benannt. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, sollen die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, heißt es. Konkret will die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Durch das Gesetz soll außerdem ein zusätzlicher steuerlicher Impuls für mehr Forschung gesetzt werden, da Deutschland nur mit zukunftsweisenden Verfahren und innovativen Produkten seinen Wohlstand sichern könne. Neben Personalkosten sollen künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem soll die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht werden, wodurch auch die Förderbeträge stiegen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen.

Insgesamt will die Regierung das Steuersystem durch Änderungen an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. Dazu wurde unter anderem die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem angeschafft werden, geplant – ebenso wie eine befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem .

Hinweis:

Das Gesetz steht bereits am auf der Tagesordnung des Bundesrates. Auf Wunsch des Bundestages hatte sich der Bundesrat bereit erklärt, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist zu verzichten.

Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden. Dort finden Sie auch vertiefende Literatur zum Thema.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB OAAAJ-52638