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Verfahrensrecht – beSt: Klage unzulässig, obwohl Registrierungsbrief nicht zugestellt (FG)
Die aktive Nutzungspflicht für das beSt besteht für alle Steuerberater ab dem Jahr 2023. Das gilt bei Auslegung der Norm unabhängig davon, wann die Registrierungsbriefe den jeweiligen Steuerberatern zugegangen sind.
Sachverhalt
Die Kläger wurden bei ihrer Klageerhebung durch einen Steuerberater vertreten. Dieser reichte die Klage im Januar 2023 per Fax bei Gericht ein. Den zur Registrierung erforderlichen Brief mit dem Registrierungscode für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ("beSt") hatte der Steuerberater zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten. Die Steuerberaterkammer hatte dazu vorab ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass die Briefe voraussichtlich in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 in fünf Tranchen und alphabetischer Reihenfolge der Namen versandt würden. Zudem wurde...